Häufig gestellte fragen

FAQs

Oft gestellte Fragen: Unfall im Ausland, was tun?

Fotos der Unfallstelle (Endlage der Fahrzeuge nach dem Unfall) aufnehmen. Für Vielreisende, Berufskraftfahrer oder bei Bussen empfiehlt sich das Mitführen einer Wegwerfkamera. Ausfüllen eines Europäischen Unfallberichtes (vollständige, überprüfte Gegnerdaten anführen).

Keinen Unfallbericht unterfertigten, der in einer für Sie fremden Sprache verfasst ist. Geben Sie Ihre Version des Unfallherganges lediglich in Ihrer Muttersprache an. Gegebenenfalls Polizei anrufen und sich die aufnehmende Behörde notieren.

In einigen Ländern (SLO, HR, BIH, SRB, RO) wird von der Behörde eine entsprechende Bestätigung ausgestellt. Diese Bestätigung dient zur Grenzüberschreitung mit einem unfallbeschädigten Fahrzeug und auch als Nachweis, dass sich der Unfall tatsächlich ereignet hat.

Die Version des Unfallherganges sollte ebenfalls nur in der Muttersprache erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eine so genannte "Blaulichtsteuer" nur in Österreich eingehoben wird. Eine Zahlung im Ausland ist daher meist Folge einer Strafverfügung.

Unterschreiben Sie keinesfalls Schriftstücke, deren Texte Sie nicht verstehen. Sollten Sie dazu gezwungen werden, vermerken Sie immer den Zusatz "mit Vorbehalt" oder "Text in fremder Sprache". Daten eventueller Zeugen festhalten.
Gutachten (über die eigene Rechtsschutzversicherung) oder Kostenvoranschlag mit Fotos der Beschädigungen erstellen lassen. Bei Vorlage eines Gutachtens wird die Mehrwertsteuer meist nicht anerkannt.

Sollte ein Totalschaden an Ihrem Fahrzeug eingetreten sein, werden die Kosten für den Heimtransport selten übernommen. Bei Verbleiben des Fahrzeuges am Unfallort wird kaum ein Restwert erzielt und somit ist der Transport aus Grenznähe doch wirtschaftlicher. Für den Fall einer Verschrottung im Unfall-Land muss dafür unbedingt ein Nachweis erbracht werden.

Diese gesammelten Unterlagen sollten im Original an uns weitergeleitet werden, da bei den meisten österreichischen Versicherungsgesellschaften die Unterlagen eingescannt und danach vernichtet werden. In einzelnen Ländern kann aber lediglich mit Originalunterlagen Schadenersatz erzielt werden.

Sollten Sie bei einem Unfall verletzt werden, empfehlen wir jedenfalls ein Krankenhaus vor Ort aufzusuchen, um die Unfallkausalität nachweisen zu können. Die weitere Behandlung kann dann auch in Ihrem Heimatland erfolgen.