Personen, welche in einem dieser Länder in einen Unfall verwickelt werden, müssen besonders darauf achten, dass von Seiten einer Polizeistreife ein Unfallbesichtigungsprotokoll erstellt wird. Sie erhalten von den Beamten, welche das Protokoll aufnehmen, eine Bestätigung (Potvrda) über die Beschädigung des Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen, um mit dem beschädigten Fahrzeug problemlos über die Grenze fahren zu können. Sie müssen Angaben über den Haftpflichtversicherer des anderen Unfallteilnehmers anfordern. Diese Angaben werden zwar auch von der Polizei aufgenommen, es kommt aber vor, dass die entsprechende Eintragung im Protokoll fehlt. Die Bestätigungen der aufnehmenden Behörde müssen im Falle einer Schadenersatzforderung im Original vorgelegt werden.
Zusätzlich ist es wünschenswert, dass der Halter eines geschädigten Fahrzeuges ein Gutachten über die entstandenen Schäden erstellen lässt. Die Besichtigung des Fahrzeuges und die Erstellung des Schadensprotokolls können bei jeder beliebigen Versicherungsgesellschaft erfolgen, welche dem Geschädigten das Protokoll und die Aufnahmen des beschädigten Fahrzeuges übergibt. Wichtig ist auch, dass der Halter alle Rechnungen, welche mit dem Vorfall im Zusammenhang stehen, z.B. Rechnungen für Abschleppung, Besichtigung, Schätzung und Feststellung der Schäden, sowie für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen erhalten und auch aufbewahren.
Bei einem Totalschaden kann das Fahrzeug dem serbischen Staat überlassen werden. Dazu ist es nötig das beschädigte Fahrzeug von allen Seiten (auch mit dem Kennzeichen und dem Tachostand) zu fotografieren, damit ein Sachverständiger in Österreich den Wiederbeschaffungswert auf der Basis der zuvor genannten Unterlagen berechnen kann.
Falls der Fahrer oder die Insassen in seinem Fahrzeug verletzt werden, ist eine Meldung an die Polizei unerlässlich. Ärztliche Hilfe soll unbedingt angefordert werden. Der Arzt, welcher den Verletzten medizinisch notversorgt, wird für den Fall, dass es sich um leichtere Verletzungen handelt, eine Bestätigung ausstellen. Falls es sich um schwerere Verletzungen handelt, wird das Krankenhaus eine Entlassungsliste und andere medizinische Unterlagen ausstellen.
- Zeugenaussagen von nahen Angehörigen oder Insassen sind zulässig, jedoch von geringerem Wert als jene von neutralen Personen.
- Gegen Vorlage einer Reparaturrechnung wird der entstandene Schaden ersetzt.
- Bei einem Totalschaden empfiehlt es sich, das Wrack der Zollbehörde kostenfrei zu übereignen, um Restwertabzüge zu vermeiden.
- Die Kosten für die Abschleppung werden bis zur nächsten geeigneten Werkstätte abgegolten.
- Gutachterkosten werden nur dann erstattet, wenn das Ausmaß der Schäden anderweitig nicht nachgewiesen werden kann oder von der haftenden Versicherung verlangt wird.
- Nur für den Fall, dass das Fahrzeug zur Berufsausübung benötigt wird, werden Kosten für einen Mietwagen übernommen. Es wird allerdings lediglich der Zeitraum für die Durchführung der Reparatur berücksichtigt.
- Nutzungsausfallsentschädigungen werden nicht erstattet.